Allgemeines

 

I. Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über den Betrieb des Tipihotel in der Scheune des Hof Gehring, Übernachtungen im Tipi im östlich des Hofes gelegenen Bereich sowie sämtliche mit vorgenannten Punkten im Zusammenhang stehenden Angebote und Modalitäten des Hof Gehring. Inhaber des Hotelbetriebs und Verantwortliche ist Herr Gehring, Tecklenburger Straße 53, 48477 Hörstel-Riesenbeck (nachfolgend als Hof Gehring bezeichnet).
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

 

II. Grundsätzliches:

  1. Auf Beherbergungsverträge sind neben den § 70 l ff. BGB das allgemeine Schuldrecht und die Regelungen des allgemeinen Mietrechts des BGB. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.
  2. Leistungen und Tarife werden durch den Hof Gehring frei festgelegt und können nach Vertragsschluss dann modifiziert werden, wenn der Zeitraum zwischen      Vertragsschluss und der Erbringung der Leistung mehr als vier Monate beträgt.
  3. Grundsätzlich gilt ein Einzelpreis Personen.
  4. Zahlungen für Übernachtungen sind grundsätzlich im Voraus zu leisten.
  5. Eine Übernachtung in der Scheune (Tipi Hotel) beinhaltet darüber hinaus auch die Stellung von Handtüchern und Bettwäsche.
  6. Die Nutzung der Sauna im gleichen Gebäude ist gegen ein Entgelt zu Buchen.
  7. Die Übernachtung in den Zelten östlich des Hofes erfolgt im Hinblick auf das Wetter und weitere natürliche Umstände auf eigene Gefahr des Gastes.

 

III. Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch den Hof Gehring zustande; diese sind die Vertragspartner. Aufträge gelten erst nach erfolgter Bestätigung als angenommen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die Angebote freibleibend.

Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst bzw. wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hof Gehring eine entsprechende Erklärung des Veranstalters vorliegt.

  1. Die Nutzung sämtlicher weiterer Einrichtungen des Hofes geschieht auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko des Kunden, insbesondere haben Elternteile eine entsprechende Kontrolle ihrer Kinder sicherzustellen.
  2. Der Hof Gehring haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Hof Gehring die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hof Gehring beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hof Gehring beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hof Gehring steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
  3. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hof Gehring auftreten, wird der Hof Gehring bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, den Hof Gehring rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

IV. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Der Hof Gehring ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Hof Gehring zugesagten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hof Gehring zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hof Gehring an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesell-schaften. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
  3. Ein Mitbringen und Verzehr mitgebrachter Speisen und Getränke durch den Kunden ist im Tipi Hotel sowie im Gastronomiebereich des Hof Gehring nicht gestattet.
  4. Im Indianercamp ist die Selbstversorgung mit Speisen und Getränken erlaubt.
  5. Der Hof Gehring kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Hof Gehring berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 %, bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Dem Hof Gehring bleibt der Nachweis und damit die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Bei Mahnungen kann eine Gebühr von 5,- € erhoben werden.
  6. Der Hof Gehring ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung, eine Anzahlung oder Ähnliches zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
  7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hof Gehring aufrechnen, mindern oder ein Zurückbehaltungs-recht ausüben.

 

V. Reservierungen

  1. Reservierungen sind für beide Geschäftspartner verbindlich. Ein Rücktritt kann nur im Einverständnis mit dem Hof Gehring und unter Berücksichtigung der Regelung Ziffer VI. 3.dieser AGB erfolgen. Änderungen des anteiligen Mehrwertsteuersatzes gehen ungeachtet des Zeitpunktes des Vertragsabschlusses zu Lasten des Kunden.
  2. Der Hof Gehring kann jegliche Bestellannahme, Reservierung oder solche Leistungen, die erst in zeitlichem Abstand zu dem zugrunde liegenden Vertragsschluss zu erbringen sind, von der teilweisen Begleichung der im Hinblick auf die Leistungserbringung geschuldeten Beträge abhängig machen. Reservierte Zelte / Betten stehen dem Vertragspartner ab 14 Uhr des Anreisetages zu Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich der Hof Gehring das Recht vor, bestellte Zelte / Betten nach 18 Uhr anderweitig zu vergeben. Am Abreisetag sind die Übernachtungsmöglichkeiten, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, bis 12 Uhr zu räumen. Reservierte Funktionsräume stehen dem Kunden nur zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Funktionsräume über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung des Hof Gehring.
  3. Eine ausdrücklich als solche bezeichnete unverbindliche Reservierung ist bis spätestens 30 Tage vor dem Ankunftstag zu bestätigen oder zurück zu geben. Bestätigte Reservierungen werden wie feste Buchungen behandelt. Der Hof Gehring ist ohne rechtzeitige verbindliche Bestätigung der Reservierung berechtigt, die freigehaltene Leistung anderweitig zu vergeben.
  4. Ist der Besteller nicht gleichzeitig Gast oder bestellt er zu Lasten eines anderen, so haften beide als Gesamtschuldner.

 

VI. Rechnungen

  1. Rechnungen sind grundsätzlich nach Erhalt sofort und ohne Abzug von Skonto fällig. Wenn der Rechnungsbetrag mehrerer Einzelrechnungen EUR 300,- übersteigt, kann auf Anfrage des Kunden eine Gesamtrechnung erstellt werden. Die Erstellung einer Gesamtrechnung entbindet nicht von der Verpflichtung zur fristgerechten Zahlung der Einzelrechnungen. Bei Zahlungsverzug ist der Hof Gehring berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, wenn nicht ein Verzugsschaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Der Kunde kann mit der Gegenforderung gegen den Hof Gehring nur insoweit aufrechnen, als seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Zahlungsverzug auch nur einer Rechnung berechtigt den Hof Gehring, alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Kunden einzustellen. Der Hof Gehring entscheidet darüber ohne Ankündigung. Bei einer Gesamtreservierung über mehr als € 500 behält sich der Hof Gehring vor, eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % der bestellten Leistung zu fordern. Dieser Betrag ist 21 Tage vor Anreise fällig.
  2. Das Logisentgelt für den gesamten Aufenthalt ist vorbehaltlich einer ausdrücklichen Vereinbarung in BAR zu entrichten.
  3. Nimmt ein Kunde vertragliche Leistungen, die er im Voraus bestellt oder reserviert hatte, nicht ab, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Preises in folgender Höhe verpflichtet:

VII. Stornierung:

  1. Ein Rücktritt von der Buchung ist möglich. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen.
  2. Bis 6 Wochen vor Reiseantritt sind  20% , bei kürzerer Frist 80% (Tipp: Wir empfehlen den Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung.)  der bestellten Leistungen fällig.
  3. für eine Stornierung am Anreisetag, unangemeldetem Nichtantritt / Frühabreise werden 100% der bestellten Leistungen, bezogen auf den vereinbarten Preis der bestellten Leistungen fällig.
  4. eine Reduzierung der Personenzahl in dem Tipihotel während des Aufenthalts hat keinen Einfluss auf den bestätigten Gesamt Übernachtungspreis.
  5. bei verspäteter Abreise am Abreisetag nach 12.00 Uhr berechnet das Hotel 80 % der Logiskosten der folgenden reservierten Nacht. Nach 16.00 Uhr werden 100% der Logiskosten der folgenden Nacht berechnet.

 

VIII. Mängel

  1. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich an der Rezeption anzuzeigen.
  2. Ansprüche des Kunden sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Leistungserbringung gegenüber dem Hof Gehring geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde nur Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war.
  3. Ansprüche des Kunden verjähren in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Leistungserbringung nach dem Vertrag beendet werden sollte. Hat der Kunde Ansprüche gegenüber dem Hof Gehring geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem der Hof Gehring die Ansprüche schriftlich zurückweist.

IX. Sonstige Regelungen

  1. Gegenstände oder Materialien, die in allgemein zugänglichen Räumen des Hof Gehring, in den technischen Einrichtungen und in den sonstigen Räumen des Hof Gehring hinterlassen werden, gelten nicht als eingebracht, wenn sie nicht ausdrücklich von einer dazu berechtigten Person des Hof Gehring in Obhut genommen wurden.
  2. Wertgegenstände sind an der Rezeption zu hinterlegen. Zu diesem Zweck ist ein besonderer Aufbewahrungsvertrag mit einer dazu berechtigten Person des Hof Gehring abzuschließen. Für nicht hinterlegte Wertgegenstände ist die Haftung ausgeschlossen.
  3. Dem Kunden wird bei Übernachtungen im Indoor-Hotel ein abschließbarer Spind zur Verfügung gestellt. Der Kunde sorgt für die ordnungsgemäße Aufbewahrung und Rückgabe des Schlüssels. Im Falle des Verlustes haftet der Kunde für die Kosten des Austausches des Schlosses und weiterer zur Herstellung des zuvor bestanden Erhaltungszustandes entstehenden Kosten.
  4. Bei Gruppenbuchungen hat der Besteller / Veranstalter für Verluste oder Beschädigungen, die durch seine Mitarbeiter, sonstige Hilfskräfte, Erfüllungsgehilfen sowie durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden, ebenso einzustehen wie für Verluste oder Beschädigungen, die er selbst verursacht hat. Es obliegt dem Veranstalter, hierfür entsprechende Versicherungen abzuschließen. Der Hof Gehring kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen.
  5. Der Haftungsumfang des Hof Gehring ist außer bei Vorsatz oder bei grober Fahrlässigkeit auf maximal EUR 500,-- begrenzt. Bei Bezahlung vor Betreten des Tipi-Hotel-Bereichs in der früheren Scheune liegt es im Ermessen des Hof Gehring neben dem Preis für Übernachtung und Frühstück eine Kaution in Höhe von EUR 50,-- zu verlangen.
  6. In den öffentlich zugänglichen Bereichen des Tipi Hotels sowie der Gastronomie und des Biergartens ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt.
  7. Wird durch einen Kunden der Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit des Hof Gehring oder dessen Gästen gefährdet, so kann sich der Hof Gehring von dem Vertrag lösen. Dies gilt für beide Parteien auch im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, wenn dadurch die Leistung des Hof Gehring unmöglich, unzumutbar oder für den Kunden ohne Interesse ist.
  8. Ist im Rahmen von Veranstaltungen der Kunde eine politische, religiöse oder weltanschauliche Gruppierung, so bedarf die Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der Genehmigung durch den Inhaber des Hof Gehring. Verschweigt der veranstaltende Kunde gegenüber dem Hof Gehring, dass er eine politische, religiöse oder weltanschauliche Gruppe repräsentiert, so ist der Vertrag schwebend unwirksam. Wird die Genehmigung des Inhabers auch im Nachhinein nicht erteilt, so ist der Vertrag unwirksam und der Hof Gehring zur Leistungsverweigerung berechtigt. In diesem Fall ist der Kunde zum Ersatz aller im Vertrauen auf die Wirksamkeit des Vertrages vom Hof Gehring getätigten Aufwendungen verpflichtet.

 

  1. Die Regelung des Punktes VIII) 7. gilt auch für die Übernachtung und Nutzung von Zelten/Betten der Mitglieder entsprechender Gruppierungen.

 

X. Schlussbestimmungen

  1. Der Kunde versichert mit seiner Bestellung, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und erklärt sich mit diesen einverstanden.
  2. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftform erfordernis selbst. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  3. Die für die Auftragsabwicklung notwendigen persönlichen Daten des Kunden werden gespeichert. Der Kunde erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis.
  4. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hof Gehring.
  5. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr ist der Sitz des Hof Gehring. Sofern ein Kunde die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hof Gehring.
  6. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  7. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: Januar 2015

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